Deckbedingungen
Alle Stutenbesitzer, welche Hengste des Gestüts Heideland zur Bedeckung ihrer Stute in Anspruch nehmen, erkennen die nachstehend aufgeführten Deckbedingungen an, die dem Stutenbesitzer oder seinem Beauftragten vor der ersten Bedeckung auch noch zusätzlich bekanntgegeben werden.
Die Hengste können nach telefonischer Voranmeldung gerne besichtigt werden.
DECKHYGIENE
Zur Bedeckung werden nur gesunde Stuten mit Fohlen bei Fuß oder mit tierärztlicher Tupferprobe zugelassen. Diese darf nicht älter als 3 Wochen sein und verfällt nach der zweiten erfolglosen Bedeckung. Die Tupferprobe muss während der Rosse in der Cervix entnommen werden.
BEDINGUNGEN
1) Die zu bedeckenden Stuten sind ohne Eisen an der Hinterhand anzuliefern. Stuten mit
Eisen an der Hinterhand werden nicht gedeckt. Der Hengsthalter ist berechtigt, bei mit
Eisen angelieferten Stuten, die Eisen auf Kosten des Stutenbesitzers abnehmen zu
lassen. Unerzogene Stuten, kranke Stuten oder Stuten aus kranken Beständen oder
mit offensichtlichen Erbmängeln werden nicht angenommen.
2) Der Hengsthalter ist berechtigt und bevollmächtigt, bei Erkrankungsfällen und
Verletzungen, einen Tierarzt mit der Behandlung der Stute / des Fohlens zu
beauftragen. Hierdurch entstehende Kosten gehen zu Lasten des Stutenbesitzers.
UNTERBRINGUNG
Die Unterbringung der Stute erfolgt je nach Absprache entweder auf der Weide oder in Paddockboxen, die Kosten richten sich nach Unterbringungsart und Rasse.
Die Unterbringung für eine Rossephase ist in der Decktaxe inbegriffen.
1) Weideunterbringung für Ponys bis 115 Stm - 1,50 € / Tag +0,75 € pro Fohlen
2) Unterbrinung in Paddockbox für Ponys bis 1,15 Stm - 2,- / Tag + 1,- € / Fohlen
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1) Das Deckgeld ist bei Stuten, die ambulant (täglich) zur Bedeckung gebracht werden, vor
dem ersten Sprung, bei Stuten, die im Gestüt bleiben, direkt bei Abholung zu entrichten.
2) Die Zahlung des Deckgeldes berechtigt zur Inanspruchnahme des Hengstes innerhalb der Decksaison jeweils bis zum 31.08. des Jahres.
3) Über die erfolgte Bedeckung wird ein Deckschein ausgestellt. Die
Aushändigung des Deckscheines erfolgt nur gegen Zahlung des vollen Deckgeldes. Der
Zuchtverband ist gemäß Zuchtbuchordnung (ZBO) gehalten, Abstammungsnachweise
oder Geburtsbescheinigungen nur für Fohlen auszustellen, für die ein ordnungsgemäßer
Deckschein mit Abfohlmeldung vorgelegt wird. Sollte für die Stute bereits ein vorberei-
teter Deckschein des Zuchtverbandes vorliegen, so ist dieser mitzubringen. Zur ord-
nungsgemäßen Ausstellung des Deckscheines ist die Vorlage des Abstammungsnach-
weises (Kopie genügt) der Stute notwendig. Bei einer evtl. Nachbedeckungen ist der Deckschein mitzubringen, damit auch die Daten der Nachbedeckung vermerkt werden können.
7) Es werden generell keine Decktaxen zurückerstattet, sollte die Stute nicht tragend werden kann sie nachbedeckt, oder ggf eine Ersatzstute gebracht werden.
8) Unser Silver Hengst steht für Silver farbene Stuten nicht zur Verfügung
SONDERKONDITIONEN
1) Staatsprämienstuten und ZfdP Prämienstuten (ab 7,5) erhalten einen Rabatt von 10% auf die Decktaxe.
2) Dt PB -Shetland Stuten, die vom M. Classic Reward bedeckt wurden und kein Champagne farbenes Fohlen zur Welt bringen, erhalten 100€ Rabatt auf eine Folgebedeckung innerhalb der nächsten 2 Jahre. Hierfür ist ein Gennachweis des Fohlens erforderlich, liegt diese Bescheinigung nicht vor, kann eine Anrechnung leider nicht erfolgen.
Dieser Anspruch kann nicht weitergegeben werden. Er erlischt, wenn die von diesem
Hengst bedeckte Stute verkauft wird.
HAFTUNG
1) Der Eigentümer/Besitzer der eingestellten Stute versichert, daß das Risiko aus der
Tierhalter- und Tierhüterhaftpflicht (§ 833 und § 834 BGB) abgedeckt ist. Er verpflichtet
sich das Gestüt von allen Ersatzansprüchen Dritter freizustellen.
2) Die Haftung des Gestüts Heideland für Schäden, die an der Stute oder an ihrem
Fohlen entstehen, ist ausgeschlossen. Ausgenommen sind Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden oder Verletzungen,
die beim Stutenbesitzer/Eigentümer oder deren Beauftragten entstehen.